Hecht + Friedemann: Kanzleizeitung 01/2016 - page 14-15

Stefanie Keller
Bankfachwirtin,
Finanzassistentin
s.keller
@hecht-friedemann.de
H I N W E I S
Unabhängig von der Arbeitszimmerrege-
lung können Aufwendungen für genutzte
Arbeitsmittel (Schreibtisch,Regale,Schreib-
tischlampeusw.)steuerlichgeltendgemacht
werden,wennsienicht ineinemanerkannten
häuslichen Arbeitszimmer, jedoch nahezu
ausschließlich beruflich genutzt werden.
Beispiel: Aufwendungen für den nahezu
ausschließlich beruflich genutzten Schreib-
tisch in der Wohnzimmerecke.
Seit 1996 dürfen
Aufwendungen für
ein häusliches
Arbeitszimmer
grundsätzlich nicht
mehr geltend
gemacht werden
- es gibt jedoch
Ausnahmen:
1. Bis 1.250 €
Ein Abzug der Aufwendungen
bis zur Höhe von 1.250 € ist
möglich, wenn Ihnen für die
Tätigkeit kein anderer Arbeits-
platz zur Verfügung steht.
Hierbei handelt es sichnicht um
einen Pauschbetrag, sondern
um einen Höchstbetrag, der
insgesamt nur einmal in An-
spruch genommen werden
kann.
2. Ohne Beschränkung
Die tatsächlichen Kosten
ohne Beschränkung können
abgezogen werden, wenn das
häusliche Arbeitszimmer den
Mittelpunkt der gesamten
betrieblichen und beruflichen
Betätigung bildet.
Betroffene Aufwendungen
Es dürfen nur die – anteiligen – Aufwendungen
für das Arbeitszimmer selbst abgezogen werden.
Dazu gehören insbesondere:
• Miete,
• Gebäudeabschreibung (Absetzung für Ab-
nutzung, Sonderabschreibung),
• Reparatur- und Renovierungskosten des
Gebäudes,
• Zinsaufwendungen
• Nebenkosten wie Grundsteuer, Müllabfuhr-
gebühren oder Gebäudeversicherung sowie
die verbrauchsabhängigen Wasser- und
Energiekosten,
• Aufwendungen für die Raumausstattung
wie Tapeten, Fußbodenbelag und Gardinen.
Aufteilung der Aufwendungen
Aufwendungen, die dem Arbeitszimmer direkt
zugeordnet werden können, gehören in vollem
Umfang zu seinen Kosten. Das sind z. B. Aufwen-
dungen für die Renovierung des Arbeitszimmers.
Aufwendungen, die sich den einzelnen Räumen
nicht konkret zuordnen lassen, sind im Verhältnis
der Flächen der Räume zueinander aufzuteilen.
Bei einem 15 qm großen Arbeitszimmer in einer
100 qm großen Wohnung entfallen somit 15/100
der Kosten auf das Arbeitszimmer:
Aufwendungen insgesamt:
3.000 €
Absetzbar sind (15/100 x 3.000 €) 450 €
Kein anderer Arbeitsplatz
Die Aufwendungen für Ihr häusliches Arbeitszim-
mer können Sie steuerlich nur geltend machen,
wenn das Arbeitszimmer für Ihre jeweilige be-
triebliche oder berufliche Tätigkeit erforderlich ist.
Das ist nicht der Fall, wenn Ihnen dafür ein anderer
Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Ein anderer Arbeitsplatz kann jeder Arbeitsplatz
sein, der zur Erledigung der – jeweiligen – be-
trieblichen oder beruflichen Tätigkeit geeignet
ist.
Wichtig sind die objektiven Umstände im Ein-
zelfall, eventuell müssen Sie einen tätigkeitsbe-
zogenen Nachweis führen. Ihre subjektiven An-
sprüche an den Arbeitsplatz werden dabei nicht
berücksichtigt. So liegt ein anderer Arbeitsplatz
objektiv auch dann vor, wenn dieser Ihnen nicht
gefällt oder nicht ruhig genug ist oder wenn sich
das Aufsuchen dieses Arbeitsplatzes als unwirt-
schaftlich herausstellt. Auch braucht der Bereich
nicht besonders abgeschlossen zu sein.
Vermietung an den Arbeitgeber
Eine Option kann die Vermietung eines Raums in
Ihrer Wohnung an Ihren Arbeitgeber sein. In die-
sem Sonderfall haben Sie kein häusliches Arbeits-
zimmer, sondern nutzen einen Büroraum Ihres
Arbeitgebers.
Sie schließen dazu einen unbefristeten Miet-
vertrag mit Ihrem Arbeitgeber ab und erzielen
- sofern das Finanzamt den Vertrag und dessen
Durchführung anerkennt - Einkünfte aus Vermie-
tung und Verpachtung.
Im Gegenzug winkt Ihnen der volle Kostenab-
zug bei dieser Einkunftsart. Wichtig ist, dass das
vorrangige Interesse Ihres Arbeitgebers über-
wiegt. Indizien dafür sind zum Beispiel, dass Sie
in der Firma keinen geeigneten Arbeitsplatz ha-
ben, Ihr Arbeitgeber auch mit anderen Mitarbei-
tern solche Verträge abgeschlossen hat oder Sie
gezwungen sind, den Raum auch außerhalb der
üblichen Geschäftszeiten zu nutzen.
ARBEITSZIMMER
ABSETZEN
Arbeitszimmer absetzen 15
1,2-3,4-5,6-7,8-9,10-11,12-13 16-17,18-19,20
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