Neues Hinweisgeberportal online – Ein Überblick

27.09.2021

Worum geht es?

In Baden-Württemberg wurde das erste anonyme Hinweisgeberportal für Finanzämter freigeschaltet, in dem jede und jeder anonym steuerliche Verstöße gegen die gültigen Steuer- und Strafgesetze melden kann. Damit soll eine noch effektivere, staatliche Verfolgung der Steuerverkürzungen sichergestellt werden.

In dem Portal haben die Bürger*innen die Möglichkeit, anonyme Hinweise zu Steuervergehen Ihrer Mitmenschen zu melden und dabei ausführliche Mitteilungen und Dateianhänge mitzusenden. Der Baden-Württembergische Finanzminister Herr Dr. Bayaz sagte: „So können wir Steuerbetrug besser verfolgen und für mehr Steuergerechtigkeit sorgen“.

Bisherige Möglichkeiten

Auch wenn es kaum bekannt war, so konnten den Finanzämtern (auch in allen anderen Bundesländern) Hinweise auf telefonischem und postalischem Weg gegeben und Steuervergehen somit angezeigt werden. Die Finanzverwaltung ging diesen Hinweisen je nach Schwere und Verdacht nach.

Bisher bestand das Hauptproblem darin, dass wesentliche Hinweise z.B. Steuernummern, Namen, Kunden oder Vertragsbeziehungen fehlten und aufgrund der Anonymität zielführende Rückfragen nicht gestellt werden konnten. Oftmals liefen diese Hinweise daher ins Leere.

Das neue Hinweisgeberportal

Nun kann die Meldung jederzeit online erfolgen und die Finanzverwaltung hat eine Möglichkeit über einen digitalen Postkasten geschaffen, wie Bürgerinnen und Bürger künftig digital, sicher und trotzdem anonym und diskret mit der Steuerverwaltung kommunizieren können. Somit können auch Rückfragen beantwortet werden.

Neben dem Betreff ist eine ausführliche Nachricht über ein großes Textfeld als Pflichtfeld erforderlich. Optional können Dateien und der Name der zu meldenden Person angegeben werden. Angeblich besteht dabei Anonymität, jedoch wer z.B. Dokumente hochlädt, gibt einiges von sich Preis ohne es möglicherweise zu wissen (Z.B. Dateieigenschaften oder direkt auf dem Dokument enthaltene Daten).

Wichtig: Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe weist darauf hin, dass man sich aufgrundc falscher Hinweise über steuerehrlichen Bürgern strafbar macht. Wer möchte, kann auch die Anonymität bewusst aufheben, um so in den offenen Austausch mit der Finanzverwaltung zu gehen.

Kritik an dem neuen Hinweiseberportal

Im zurückliegenden Wahlkampf wurde oft von „Denunziantentum“ gesprochen und auch die Anprangerung der möglicherweise unschuldigen Bürger*innen scharf kritisiert. Sicher ist der Gedanke nicht gänzlich von der Hand zu weisen, so mehr Steuergerechtigkeit zu erreichen. Jedoch könnten dadurch die Bürger*innen zunehmend verunsichert werden und müssten befürchten, von ihren Mitmenschen gemeldet zu werden – wenn auch keine erhärtenden Indizien vorlägen. Inwiefern sich dies bewahrheitet, bleibt abzuwarten.

Ein weiterer Punkt ist, dass zunehmend Hinweise eingehen könnten, die aufgrund geringfügiger Vergehen gemeldet werden (z.B. Geltendmachung von Mehrkosten in der Steuererklärung ohne rechtlichen Grund o.Ä.). Aufgrund Personalengpässen könnte das die Finanzverwaltung lähmen, die größeren Fälle effizient herauszufiltern und die effizient zu ahnden. Dennoch ist davon auszugehen, dass der Bereich in den kommenden Jahren personell aufgestockt wird und dass mehr Vergehen verfolgt werden können.

Was muss ich tun, wenn ich mit einem Hinweis rechnen muss?

Wenn Sie mit einem Hinweis über Ihre Person rechnen (müssen) – warum auch immer – dann besteht die Möglichkeit, sich selbst beim Finanzamt anzuzeigen, um dadurch mögliche strafrechtliche Folgen zu vermeiden. Diese Selbstanzeige muss für ihre Wirksamkeit einige Voraussetzungen erfüllen, um eine Straffreistellung zu erreichen.

Wichtige Voraussetzung sind:

  • Die Selbstanzeige muss vor dem Bekanntwerden der Straftat beim Finanzamt eingehen,
  • Alle unverjährten Steuerstraftaten lückenlos gemeldet werden,
  • Die Steuernachforderung muss entrichtet werden,
  • Es darf kein besonders schwerer Fall vorliegen.

Wenn Sie Fragen hierzu haben – sprechen Sie uns gerne an, wir behandeln Ihre Situation streng vertraulich und beraten Sie hierüber.

Fazit

Das neue Hinweisgeberportal ist sicherlich ein zweischneidiges Schwert. Auf der einen Seite kann es Landes- und Bundeseinnahmen sichern und auf der anderen Seite kann bei allen Bürger*innen die Angst entstehen, gemeldet zu werden.

Wirklich neu ist das Hinweisgeberportal nicht. Es wird aufgrund der digitalen Erfassung nun aber einfacher, wodurch mehrere Hinweise erfasst und abgegeben werden können.

Wir wollen mit diesem Artikel ausdrücklich auf das neue Hinweisgeberportal aufmerksam machen, keine Angst schüren oder gar zu Meldungen anstiften. Vielmehr appellieren wir an den „gesunden Menschenverstand“, verantwortungsvoll damit umzugehen.

Sprechen Sie uns bei Fragen zu Ihrer individuellen Situation gerne direkt an.